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Strafkammern
Große Strafkammer
Die große Strafkammer ist in erster Instanz für schwere Straftaten und als Schwurgerichtskammer für Kapitalverbrechen, also vor allem Tötungsdelikte, zuständig, ferner als große Jugendkammer für erst- und zweitinstanzliche Jugendsachen.
Serviceeinheit:
I. Stock, Zimmer 162
Telefon 07471 / 944 - 121 oder 944 - 122
Kleine Strafkammer
Die kleine Strafkammer ist - auch als kleine Jugendkammer - für Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile zuständig.
Serviceeinheit:
I. Stock, Zimmer 162
Telefon 07471 / 944 - 121 oder 944 - 122
